Frage 33 von 180 · SRC Funkschein

Was muss ein Schiffseigner beim Austausch der UKW-Sprechfunkanlage gegen eine UKW-GMDSS-Funkanlage veranlassen?

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Richtige Antwort zu Frage 33

  • C: Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Bundesnetzagentur

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