Frage 39 von 180 · SRC Funkschein
Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?
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Richtige Antwort zu Frage 39
- B: Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
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