Frage 212 von 638 · Sportküstenschifferschein
Welche Angaben müssen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung gemeldet werden? Nennen Sie mindestens 5 dieser Angaben.
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 212
Es sind folgende Angaben zu melden: Name und derzeitiger Aufenthalt des Meldenden, Ort (geographische Position) und Zeit des Unfalles, Name, Rufzeichen und Flagge des Schiffes sowie Rufnummer des zu diesem Schiff gehörenden mobilen Seefunkdienstes (MMSI), Typ, Verwendungszweck, Name des Betreibers des Schiffes, Name des verantwortlichen Schiffsführers, Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes, Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiterer Personen an Bord, Umfang des Personen- und Sachschadens, Darstellung des Verlaufs des Vorkommnisses, Angaben über andere Schiffe, die am Unfall beteiligt sind, Wetterbedingungen, Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung.
Alle Fragen im Trainer üben. Kurze Runden, sofort die Lösung, und was du falsch beantwortest, kommt wieder.
Weitere Fragen aus dem Bereich Schifffahrtsrecht
- 213In welcher Vorschrift ist geregelt, welche Angaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung bei einem schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnis (Seeunfall) gemeldet werden müssen? Wer ist verantwortlich für die Meldung?
- 214Was sind Seeämter und was sind ihre Aufgaben?
- 215Welche behördlichen Veröffentlichungen für Wassersportler geben Ihnen rechtliche Informationen und Hinweise über das Verhalten auf Seeschifffahrtsstraßen?
- 216Sie sehen von Ihrem Sportfahrzeug aus in der Nordsee nördlich von Helgoland eine noch unbekannte Gefahr, z. B. einen teibenden Container. Was haben Sie zu unternehmen?
- 217Wann und wo wird eine Flagge des Gastlandes gehisst?
- 218Wann und wo wird die Bundesflagge geführt?