Frage 211 von 638 · Sportküstenschifferschein

Was müssen Sie nach einem Seeunfall veranlassen? Wie kann es umgesetzt werden?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

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Antwortvorschlag zu Frage 211

Den Seeunfall unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden. Das kann in einem deutschen Einlaufhafen auch über die Wasserschutzpolizei bzw. im Ausland über die zuständigen Hafenbehörden veranlasst werden.

Alle Fragen im Trainer üben. Kurze Runden, sofort die Lösung, und was du falsch beantwortest, kommt wieder.

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