Frage 55 von 60 · Pyroschein (FKN)
Wem dürfen Sie Seenotsignale dauerhaft überlassen?
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Antwortvorschlag zu Frage 55
Nur berechtigten Personen im Sinne des Waffen- oder Sprengstoffrechts.
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- 56Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend über-lassen? a) Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung. b) Polizeibeamten (nicht dienstlich tätig). c) Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt.
- 57Was müssen Sie tun, wenn Ihnen Signalmittel oder Waffen abhanden kommen?
- 58Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen? a) Jeder. b) Nur Inhaber einer Waffensachkundeprüfung. c) Nur der verantwortliche Führer des betroffenen Wasserfahrzeuges.
- 59Welche Ausnahme von den waffenrechtlichen Erlaubnispflichten für Waffen und Munition betrifft den Charterer einer seegehenden Yacht?
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- 1Was versteht man unter pyrotechnischen Seenotsignalen?