Frage 59 von 60 · Pyroschein (FKN)
Welche Ausnahme von den waffenrechtlichen Erlaubnispflichten für Waffen und Munition betrifft den Charterer einer seegehenden Yacht?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
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Antwortvorschlag zu Frage 59
Der Charterer darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) und die dazugehörige Munition ausüben.
Alle Fragen im Trainer üben. Kurze Runden, sofort die Lösung, und was du falsch beantwortest, kommt wieder.
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