Frage 52 von 60 · Pyroschein (FKN)
Welche pyrotechnischen Signalmittel unterliegen dem Waffengesetz? a) Alle Leuchtraketen, die einen eigenen Treibsatz beinhalten. b) Alle Signalpistolen sowie die für diese bestimmte Munition. c) Alle steigenden Signale, die einen Durchmesser von mehr als 12 mm aufweisen.
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Antwortvorschlag zu Frage 52
b) Alle Signalpistolen sowie die für diese bestimmte Munition.
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- 56Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend über-lassen? a) Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung. b) Polizeibeamten (nicht dienstlich tätig). c) Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt.
- 57Was müssen Sie tun, wenn Ihnen Signalmittel oder Waffen abhanden kommen?
- 58Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen? a) Jeder. b) Nur Inhaber einer Waffensachkundeprüfung. c) Nur der verantwortliche Führer des betroffenen Wasserfahrzeuges.