Frage 49 von 130 · UBI Funkschein

Was ist vor der Inbetriebnahme eines UKW-Sprechfunkgerätes für den Binnenschifffahrtsfunk zu beachten?

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Richtige Antwort zu Frage 49

  • A: Das Funkgerät muss zugelassen oder für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk in Verkehr gebracht worden sein

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