Frage 158 von 638 · Sportküstenschifferschein
Sie segeln nachts mit raumem Wind und machen gute Fahrt. Sie sehen an Steuerbord voraus ein einzelnes weißes Licht in (nahezu) stehender Peilung. Näher kommend verschwindet das weiße Licht gelegentlich und es erscheint stattdessen in etwa gleicher Höhe und links davon ein rotes Licht. Jeweils kurzfristig sind beide Lichter gleichzeitig zu sehen. 1. Worum handelt es sich bei diesen Lichtern? 2. Wer muss ausweichen? (Begründung!)
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 158
1. Man sieht Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt, das im Seegang giert.
2. Ihr Fahrzeug nähert sich aus dem Hecksektor des anderen Fahrzeugs. Es steht eben auf dessen Sektorengrenze und muss als überholendes Fahrzeug ausweichen. Im Zweifel (hier Sektorengrenze!) muss man sich als Überholer betrachten.
Alle Fragen im Trainer üben. Kurze Runden, sofort die Lösung, und was du falsch beantwortest, kommt wieder.
Weitere Fragen aus dem Bereich Schifffahrtsrecht
- 159Sie segeln nachts mit raumem Wind und sehen nahezu achteraus ein Fahrzeug mit der Lichterführung rot-weiß-rot senkrecht übereinander, das näher kommt. Zusätzlich sehen Sie neben zwei weißen Topplichtern links ein grünes und rechts ein rotes Licht auf gleicher Höhe. 1. Was bedeuten diese Lichter? 2. Wer muss ausweichen? (Begründung!)
- 160Welcher Zeitpunkt ist im freien Seeraum entscheidend für die Verantwortlichkeit (hier = Ausweichpflicht!) der Fahrzeuge untereinander?
- 161Ein anderes Fahrzeug muss Ihnen ausweichen. Welche Verpflichtung nach KVR haben Sie? Was unternehmen Sie, wenn das andere Fahrzeug nicht ausweicht?
- 162Welchen Fahrzeugen muss ein Segelfahrzeug ausweichen?
- 1631. Wie muss sich ein Sportfahrzeug gegenüber einem tiefgangbehinderten Fahrzeug verhalten? 2. Schlagen Sie entsprechende Maßnahmen/Manöver vor.
- 164Wo unterliegt Ihr Segelfahrzeug bzw. Ihre Motoryacht unter 20 m Länge einem Behinderungsverbot?