Frage 171 von 285 · Sportbootführerschein See

Wo ist das Ankern verboten?

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Richtige Antwort zu Frage 171

  • A: Im Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.

Alle Fragen im Trainer üben. Kurze Runden, sofort die Lösung, und was du falsch beantwortest, kommt wieder.

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