Frage 153 von 285 · Sportbootführerschein See
Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?
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Richtige Antwort zu Frage 153
- B: Die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
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