Frage 12 von 60 · Pyroschein (FKN)
Wann dürfen Notsignale verwendet werden? a) In Notfällen, wenn unter anderem Leib und Leben von Personen in Gefahr sind und dringend fremde Hilfe benötigt wird. b) In Notfällen, wenn bedeutende Sachwerte in Gefahr sind und dringend fremde Hilfe benötigt wird. c) Ausschließlich, wenn alle anderen Kommunikationsmittel ausgefallen sind.
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 12
a) In Notfällen, wenn unter anderem Leib und Leben von Personen in Gefahr sind und dringend fremde Hilfe benötigt wird.
b) In Notfällen, wenn bedeutende Sachwerte in Gefahr sind und dringend fremde Hilfe benötigt wird.
Alle Fragen im Trainer üben. Kurze Runden, sofort die Lösung, und was du falsch beantwortest, kommt wieder.
Weitere Fragen aus dem Bereich Seenotsignalmittel
- 13Wie lang ist die Verbrauchsdauer pyrotechnischer Notsignale bei sachgemäßer Lagerung?
- 14Was verkürzt die durch den Hersteller vorgegebene Verbrauchsdauer pyrotechnischer Notsignale oder beeinträchtigt ihre sichere Verwendung?
- 15Was machen Sie mit überlagerten pyrotechnischen Notsignalen?
- 16Welche Signalwaffen darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins führen? a) Alle. b) Nur amtlich beschossene Signalwaffen im Kaliber unter mm. c) Nur Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“
- 17Wie sind pyrotechnische Seenotsignale während der Fahrt aufzubewahren?
- 18Welche Signalwaffen können frei erworben und an Bord mitgeführt werden?